Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

1 Allgemeines
1.1 Regelungsbereich eines DBA/des OECD-MA
1.2 OECD-Musterabkommen
1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA
1.2.2 Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
1.2.2.1 Art. 15 OECD-MA
1.2.2.2 Grenzgängerregelung
1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts
1.2.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 23 OECD-MA
1.2.4 Abgrenzung zu anderen Abkommen und BestimmungenSeite 2
2 Besteuerung im Inland
2.1 Steuerpflicht nach dem EStG
2.2 Progressionsvorbehalt
2.3 Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG
2.4 Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG
2.5 Abzugsbeschränkungen
3. Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA
4. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 OECD-MA
(sog. 183-Tage-Klausel)
4.1 Voraussetzungen
4.2 Aufenthalt bis zu 183 Tagen – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a OECD-MA
4.2.1 Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage
4.2.2 183-Tage-Frist – Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat
4.2.3 183-Tage-Frist – Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat
4.2.4 Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen 12-Monats-Zeitraum
4.2.5 Anwendung der 183-Tage-Frist auf das Steuerjahr/Kalenderjahr
4.2.6 Besonderheiten beim Wechsel des Bezugszeitraums im DBA und Wechsel der
Ansässigkeit
4.3 Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber –
Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Auslandstätigkeit für den zivilrechtlichen Arbeitgeber
4.3.3 Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung zwischen verbundenen Unternehmen
4.3.3.1 Wirtschaftlicher Arbeitgeber
4.3.3.2 Vereinfachungsregelung
4.3.3.3 Entsendendes und aufnehmendes Unternehmen sind Arbeitgeber
4.3.3.4 Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen
4.3.3.5 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO
4.3.3.6 Arbeitgeber im Rahmen einer Poolvereinbarung
4.3.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
4.3.4.1 Beurteilung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
nach Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA entsprechenden Vorschriften
4.3.4.2 Besondere Regelungen in einzelnen DBA
4.3.5 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten Seite 3 4.4 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im
Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA
5. Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.1 Differenzierung zwischen der Anwendung der 183-Tage-Klausel und der Ermittlung
des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.2 Grundsätze bei der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
5.3 Direkte Zuordnung
5.4 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns
5.4.1 Berechnung der tatsächlichen Arbeitstage
5.4.2 Durchführung der Aufteilung
5.5 Beispiele für die Aufteilung bestimmter Lohnbestandteile
5.5.1 Tantiemen und andere Erfolgsvergütungen
5.5.2 Urlaubsentgelte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
5.5.3 Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit
5.5.4 Abfindungen und Vergütungen für Diensterfindungen
5.5.4.1 Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen
5.5.4.2 Abfindungsbesteuerung in Sonderfällen und bei Vorliegen von
Konsultationsvereinbarungen
5.5.4.3 Erfindervergütungen
5.5.5 Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien („Stock Options“)
5.5.5.1 Allgemeines
5.5.5.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach nationalem Recht
5.5.5.3 Aufteilung des Besteuerungsrechts des geldwerten Vorteils nach Abkommensrecht
5.5.5.4 Weitere Aktienvergütungsmodelle
5.5.5.5 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
5.5.6 Kaufkraftausgleich, Standortbonus und Sicherung des Wechselkurses
5.5.7 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos
5.5.8 Steuerausgleichsmechanismen – Hypo-Tax
5.5.9 Beiträge bzw. Zuschüsse im Rahmen der sozialen Absicherung
5.5.10 Übernahme von bestimmten Aufwendungen durch den Arbeitgeber
6 Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
6.1 Organe von KapitalgesellschaftenSeite 4 6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten
6.3 Vorruhestandsgelder
6.4 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot
6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell
7 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
7.1 Allgemeines
7.2 Arbeitgeber im Inland
7.3 Arbeitgeber oder arbeitslohntragende Betriebsstätte im Ausland
8 Personal auf Schiffen und Flugzeugen
8.1 Allgemeines
8.2 Beispiele für Abkommen, die von der Regelung des OECD-MA abweichen
8.2.1 DBA-Liberia/DBA-Trinidad und Tobago
8.2.2 DBA-Schweiz
8.2.3 DBA-Griechenland 1966
8.2.4 DBA-Großbritannien 2010
8.2.5 DBA-Zypern 2011
8.2.6 DBA-Insel Man 2009
9 Rückfallklauseln nach DBA
10 Verständigungsvereinbarungen
11 Aufhebung von Verwaltungsanweisungen
12 Erstmalige AnwendungSeite 5 Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort
Abs. Absatz/Absätze
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
BFH Bundesfinanzhof
BMF Bundesministerium der

Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (IV B 2 – S-1300 / 08 / 10027) ist ab 1. Januar 2015 anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. September 2006.

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 – S-1300 / 08 / 10027 vom 12.11.2014