Steuerliche Entlastung ab 2025: Finanzausschuss beschließt Anpassungen

Steuerfortentwicklungsgesetz: Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 18. Dezember 2024 eine steuerliche Entlastung ab 2025 beschlossen. Mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs verschlankt und angepasst (Drucksache 20/12778).

Kernpunkte der Gesetzesänderung Das Steuerfortentwicklungsgesetz konzentriert sich nun auf folgende wesentliche Punkte:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrages
    • Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für 2025 und 2026 wird angepasst.
    • Der Grundfreibetrag wird gemäß den Ergebnissen des 6. Steuerprogressionsberichts erhöht.
  2. Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte
    • Die sogenannten Tarifeckwerte werden nach rechts verschoben, um die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern.
    • Diese Maßnahme sorgt dafür, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht durch höhere Steuerbelastungen überproportional aufgezehrt werden.
  3. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
    • Das Gesetz enthält ebenfalls Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz, die darauf abzielen, die finanzielle Balance zwischen Bund und Ländern zu sichern.

Abstimmungsergebnis In der vom Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung wurde der geänderte Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit angenommen. Für die Anpassung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD. Die Gruppe Die Linke lehnte den Entwurf ab.

Bedeutung für Steuerzahler Die Anpassungen bedeuten für viele Steuerpflichtige eine Entlastung ab dem Jahr 2025. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags werden niedrige und mittlere Einkommen besonders profitieren. Gleichzeitig sorgt die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte dafür, dass sich Einkommenssteigerungen nicht negativ auf die Steuerlast auswirken.

Fazit Mit der beschlossenen Steuerreform setzt der Finanzausschuss ein klares Signal für eine gerechtere und entlastende Steuerpolitik. Die Maßnahmen zur Anpassung des Einkommensteuertarifs tragen dazu bei, die steuerliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren und die Effekte der kalten Progression zu dämpfen.


Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 880/2024