Steuerliche Gewinnermittlung; Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. Februar 2013 (BStBl II S. …) entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28. November 2011 (BStBl I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 (BStBl I S. 1111) aufgehoben.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2137 / 09 / 10004 :003 vom 22.11.2013