Steu­er­li­che Maß­nah­men zur För­de­rung der Hil­fe für von der Co­ro­na-Kri­se Be­trof­fe­ne

Er­gän­zung und Ver­län­ge­rung des zeit­li­chen An­wen­dungs­be­reichs des BMF-Schrei­bens vom 9. April 2020 und der Er­gän­zung vom 26. Mai 2020

Er­gän­zung und Ver­län­ge­rung des zeit­li­chen An­wen­dungs­be­reichs des BMF-Schrei­bens vom 9. April 2020 und der Er­gän­zung vom 26. Mai 2020 Do­ku­ment her­un­ter­la­den  [pdf, 54KB]

Die Situation der Covid-19-Pandemie bedingt die Erweiterung und Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen des Jahres 2020 auch im Jahr 2021 zur Anwendung zu bringen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, die in den BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) und vom 26. Mai 2020 (BStBl I S. 543) enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern und zu erweitern.