Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben (koordinierter Ländererlass vom 04.12.2024) bekannt gegeben, dass die steuerlichen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
Hintergrund
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 hat die Bundesregierung umfangreiche steuerliche Maßnahmen ergriffen, um Hilfsorganisationen, Unternehmen und Privatpersonen zu entlasten, die Unterstützung für die Betroffenen leisten. Diese Maßnahmen wurden ursprünglich durch BMF-Schreiben vom 17. März 2022, 7. Juni 2022 und 13. März 2023 geregelt und zuletzt im Oktober 2023 bis Ende 2024 verlängert.
Mit dem aktuellen Schreiben wird der Anwendungszeitraum dieser Regelungen nun auch für das Jahr 2025 erweitert.
Wesentliche Maßnahmen
Die Verlängerung umfasst alle bisher geltenden steuerlichen Erleichterungen, darunter:
- Spendenbegünstigung:
- Erleichterte Nachweispflichten für Geld- und Sachspenden.
- Direkte Unterstützung von Hilfsorganisationen bleibt steuerlich absetzbar.
- Arbeitslohnspenden:
- Verzicht auf Teile des Arbeitslohns zur Unterstützung der Ukraine kann steuerfrei bleiben, wenn der Betrag direkt an eine Hilfsorganisation überwiesen wird.
- Umsatzsteuerliche Erleichterungen:
- Steuerbefreiung für unentgeltliche Leistungen von Unternehmen (z. B. Bereitstellung von Lebensmitteln, Kleidung oder Unterkünften).
- Verzicht auf Vollzug von Steuerforderungen:
- Großzügige Stundungsregelungen und der Verzicht auf Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Steuerpflichtige nachweislich durch den Krieg beeinträchtigt sind.
- Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen:
- Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die sich in der Ukraine-Hilfe engagieren, durch steuerliche Begünstigungen.
Praktische Bedeutung
Die Verlängerung dieser Maßnahmen gibt Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen Planungssicherheit und erleichtert die fortgesetzte Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung. Gleichzeitig zeigt sie die anhaltende Solidarität der Bundesregierung mit den vom Krieg Betroffenen.
Unser Rat
Wenn Sie sich in der Ukraine-Hilfe engagieren, können Sie von diesen steuerlichen Erleichterungen profitieren. Unser Expertenteam hilft Ihnen, die relevanten Maßnahmen optimal zu nutzen und alle Anforderungen zu erfüllen.
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