Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht – Bundesregierung stärkt Ehrenamt

Die Bundesregierung hat am 10.09.2025 im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Ehrenamt in Deutschland steuerlich entlastet und bürokratische Hürden abbauen soll. Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und gemeinnützigen Vereinen mehr Handlungsspielraum zu verschaffen.

Wesentliche Änderungen im Überblick

1. Höhere Freibeträge für Ehrenamtliche

  • Übungsleiterpauschale: Anhebung von 3.000 € auf 3.300 € jährlich.
  • Ehrenamtspauschale: Anhebung von 840 € auf 960 € jährlich.

👉 Damit können Vereine leichter Ehrenamtliche gewinnen, und Engagierte erhalten mehr steuerfreie Aufwandsentschädigung.

2. Haftungsprivileg wird ausgeweitet

  • Bisher galt das Haftungsprivileg nur, wenn die Vergütung maximal 840 € jährlich betrug.
  • Künftig: Schutz bis 3.300 € jährlich.
  • Ehrenamtliche haften weiterhin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

  • Neue Freigrenze: 50.000 € Umsatz.
  • Gewinne kleiner Geschäftsbetriebe werden damit von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
  • Ziel: Entlastung kleinerer Vereine und weniger Bürokratie.

4. Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung

  • Gilt für steuerbegünstigte Körperschaften mit Einnahmen bis 100.000 € pro Jahr.
  • Vorteil: Kleine und mittlere Vereine gewinnen mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung.

5. Keine Sphärenzuordnung bis 50.000 €

  • Einnahmen bis zu 50.000 € müssen nicht mehr aufgeteilt werden in Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb.
  • Vereinfacht die Buchführung erheblich.

6. Gemeinnützigkeit für E-Sport

  • E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt.
  • Vereine müssen zugleich auf Suchtprävention und einen gesunden Umgang mit dem Medium achten.

7. Photovoltaikanlagen unschädlich für Gemeinnützigkeit

  • Bau und Betrieb von PV-Anlagen gefährden künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Ziel: Beitrag von Vereinen zur Energiewende erleichtern.

Bedeutung für die Praxis

Die Änderungen bringen vor allem für kleine und mittlere Vereine deutliche Entlastungen:

  • Weniger Bürokratie durch höhere Freigrenzen und vereinfachte Abgrenzungen.
  • Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung.
  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch höhere steuerfreie Pauschalen und erweiterten Haftungsschutz.

👉 Praxistipp: Gemeinnützige Vereine sollten prüfen, wie sie von den neuen Freibeträgen und Erleichterungen profitieren können. Besonders die erhöhten Pauschalen und die neuen Umsatzfreigrenzen schaffen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.