Steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office

Gemeinsame Initiative von Hessen und Bayern kommende Woche im Finanzausschuss des Bundesrates

Finanzminister Boddenberg und Füracker möchten steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen. „Arbeit von zu Hause soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich gefördert werden.“

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Bayerns Finanzminister Albert Füracker haben sich vorgenommen, Home-Office für die Bürgerinnen und Bürger steuerlich attraktiver zu machen. Dazu wollen Boddenberg und Füracker die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sogenannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative bringen beide Minister am 24.09.2020 in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.

Finanzminister Boddenberg und Füracker sagten: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir möchten deshalb, dass die Zusatzkosten durch Home-Office unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unser Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.“

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister.

„Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trägt zur Steuervereinfachung bei und kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet. Deshalb möchten wir dafür werben, dass unsere Initiative im Bundesrat eine Mehrheit erhält“, so Michael Boddenberg und Albert Füracker.

Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 20.09.2020