Steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts – Bundestag berät über „Wachstumsbooster“


Am Donnerstag, 5. Juni 2025, steht ein zentrales wirtschaftspolitisches Vorhaben auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags: die erste Beratung über das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 21/323) sollen gezielt steuerliche Impulse für Investitionen und Wachstum gesetzt werden. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss; im Anschluss an die Debatte wird der Entwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.


Was steckt hinter dem Investitionssofortprogramm?

Das Programm ist Teil der sogenannten „Wachstumsbooster“-Initiative der Bundesregierung. Ziel ist es, den Standort Deutschland durch steuerliche Anreize international wettbewerbsfähiger zu machen und Investitionen in Transformation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu beschleunigen.

Die zentralen Eckpunkte des Gesetzesentwurfs umfassen:

Degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
Senkung des Körperschaftsteuersatzes stufenweise auf 10 % bis 2032
Erweiterte Forschungszulage durch höhere Bemessungsgrenzen und Einbeziehung pauschaler Gemeinkosten
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge mit erhöhtem Bruttolistenpreis bis 100.000 €
Stufenweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für Personengesellschaften nach § 34a EStG


Politische Zielsetzung: Entlastung und Vertrauen schaffen

Unter dem Motto „Planungssicherheit und Investitionsanreize“ will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf schnelle und greifbare Signale an die Wirtschaft senden.

„Wir stärken gezielt den Mittelstand, beschleunigen Investitionen und machen den Standort fit für die Zukunft“, heißt es aus Regierungskreisen.


Wie geht es weiter?

Nach der ersten Lesung am 5. Juni 2025 wird der Entwurf dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung zugewiesen. Ziel ist eine zügige Verabschiedung noch vor der Sommerpause, um erste Maßnahmen bereits im 2. Halbjahr 2025 wirksam werden zu lassen.


📚 Quellen:

  • Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2025
  • hib-Nr. 194/2025
  • Drucksache 21/323