Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2025
Am Donnerstag, den 5. Juni 2025, berät der Deutsche Bundestag über ein neues steuerliches Investitionsprogramm, das gezielt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken soll.
Der Gesetzentwurf mit dem Titel
„Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“
wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht (Drucksache 21/323) und soll nach der ersten Lesung in die zuständigen Ausschüsse – federführend der Finanzausschuss – zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Was ist geplant?
Ziel des Programms ist es, durch steuerliche Anreize insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu Investitionen zu motivieren. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen wie:
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- Förderung klimafreundlicher Investitionen
- Anpassungen bei Investitionsabzugsbeträgen
- Temporäre Steuererleichterungen bei Reinvestitionen
Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens präzisiert.
Warum ist das für Sie relevant?
Als Unternehmer oder Freiberufler sollten Sie die Entwicklungen genau beobachten:
Steuerliche Investitionsanreize eröffnen Spielräume für strategische Entscheidungen. Ob Maschinenkauf, Digitalisierung oder Gebäudesanierung – wer rechtzeitig plant, kann profitieren.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.
Sie möchten wissen, welche Investitionen sich in Ihrer Situation lohnen – und wie Sie steuerlich optimal vorgehen?
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