Steuern sparen – was der BFH dazu sagt

Warum Steuergestaltungen erlaubt sind – und wann sie zum Risiko werden

Viele Steuerpflichtige fragen sich: Wie weit darf man gehen, wenn man Steuern sparen will?
Die gute Nachricht zuerst: Steuern zu sparen ist erlaubt.
Aber: Nicht jede kreative Gestaltung gefällt auch dem Finanzamt – und spätestens der Bundesfinanzhof (BFH) prüft genau, ob eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist oder nur der Steuervermeidung dient.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten BFH-Grundsätze und Urteile zum Thema „Steuern sparen“ zusammen – praxisnah erklärt.


1. Steuern sparen ist erlaubt – innerhalb der gesetzlichen Grenzen

Der BFH hat in mehreren Entscheidungen betont:

„Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen.“
(BFH, Urteil v. 15.11.2022 – VIII R 21/19)

Das bedeutet: Wer zwischen zwei rechtlich zulässigen Wegen wählt – und dabei den steuerlich günstigeren bevorzugt – handelt völlig rechtmäßig.
Das Steuerrecht selbst bietet Gestaltungsspielräume, etwa bei Wahlrechten, Abschreibungen, Vermögensübertragungen oder der Nutzung von Freibeträgen.


2. Wann Steuergestaltungen unzulässig werden

Anders sieht es aus, wenn eine Gestaltung keinen wirtschaftlichen Hintergrund hat, sondern nur darauf angelegt ist, Steuern zu umgehen. Nach § 42 AO („Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“) liegt ein solcher Missbrauch vor, wenn:

  • die Gestaltung ungewöhnlich oder unökonomisch ist,
  • sie keinen erkennbaren außersteuerlichen Zweck hat, und
  • sie zu einem Ergebnis führt, das der Gesetzgeber nicht beabsichtigt hat.

Beispiel: Eine aufwendige Kette von Gesellschaftsverträgen, die nur dazu dient, Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer zu vermeiden, kann als missbräuchlich eingestuft werden.


3. Aktuelle BFH-Entscheidungen zum Thema „Steuerersparnis“

🏠 BFH, Urteil v. 20.06.2023 – IX R 8/22

Der BFH prüfte, ob eine steuerliche Gestaltung ohne wirtschaftlichen Grund als Missbrauch gilt.
Ergebnis: Nur wenn kein plausibler außersteuerlicher Zweck besteht, darf das Finanzamt die Gestaltung verwerfen.
➡️ Praxis-Tipp: Wer eine Immobilie vermietet oder überträgt, sollte immer die wirtschaftlichen Beweggründe dokumentieren – etwa Altersvorsorge, Erhalt des Familienvermögens oder Liquiditätssicherung.


🧩 BFH, Urteil v. 11.12.2024 – II R 14/22

Bei der Übertragung eines Grundstücks im Umlegungsverfahren ging es um eine mögliche Steuerbefreiung. Der BFH stellte klar: Auch wenn eine Befreiung formal erfüllt scheint, kann sie versagt werden, wenn die Gestaltung nur steuerlich motiviert ist.
➡️ Praxis-Tipp: Steuerbefreiungen (z. B. bei Immobilien oder Erbschaften) wirken nur, wenn die zugrundeliegende Maßnahme substanziell und wirtschaftlich nachvollziehbar ist.


💼 BFH, Urteil v. 16.09.2015 – IX R 12/14

Hier definierte der BFH die allgemeine Grenze: Eine Gestaltung ist unzulässig, wenn sie „unangemessen“ ist und ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Ergebnis herbeiführt – ohne wirtschaftlichen Hintergrund.
➡️ Praxis-Tipp: Immer prüfen, ob eine Maßnahme auch ohne Steueraspekt sinnvoll wäre. Wenn nicht, ist Vorsicht geboten.


🏘️ BFH, Urteil v. 20.06.2023 – IX R 17/21

Bei der Vermietung von Luxusimmobilien betonte der BFH: Wer mit einer Vermietung keinen realistischen Überschuss erzielen kann, darf Verluste steuerlich nicht geltend machen.
➡️ Praxis-Tipp: Vermietungen müssen auf Dauer rentabel angelegt sein. Andernfalls erkennt das Finanzamt Werbungskosten und AfA nicht an.


🪙 BFH, Urteil v. 11.12.2014 – II R 24/14

Im Erbschaftsteuerrecht entschied der BFH, dass Steuervergünstigungen für vermietete Immobilien nur gelten, wenn diese tatsächlich vermietet oder zur Vermietung bestimmt waren.
➡️ Praxis-Tipp: Bei ererbten Immobilien sollte frühzeitig entschieden und dokumentiert werden, ob und wann eine Vermietung erfolgt.


4. Fazit: Steuern sparen ja – aber mit Substanz

Der BFH hat klargestellt:

  • Steuern sparen ist legitim.
  • Missbrauch ist verboten.
    Die Grenze verläuft dort, wo Gestaltungen keine wirtschaftliche Realität haben.

Praxisempfehlung:

  • Dokumentieren Sie wirtschaftliche und familiäre Beweggründe.
  • Wählen Sie den günstigsten, aber nachvollziehbaren Weg.
  • Lassen Sie Gestaltungen (z. B. bei Erbschaften, Immobilien, Vermögensübertragungen) steuerlich prüfen, bevor Sie handeln.

So nutzen Sie Ihre Spielräume optimal – legal, sicher und transparent.