Steuerprogressionsbericht: Kalte Progression zeigt kaum Wirkung

Die kalte Progression wirkt sich derzeit kaum auf die Einkommen aus: 2013 war die Wirkung mit 0,6 Milliarden Euro gering, 2014 ergab sich gar keine kalte Progression. Das ist das Ergebnis des ersten Steuerprogressionsberichts, den das Bundeskabinett nun verabschiedet hat.

Grund für die geringe Wirkung der kalten Progression sind die niedrigen Inflationsraten und der erhöhte Grundfreibetrag zur Einkommensteuer jeweils zu Beginn der Jahre 2013 und 2014.

Die sog. kalte Progression entsteht, wenn moderate Gehaltserhöhungen zwar die Inflation ausgleichen, der Arbeitnehmer aber durch sie in einen höheren Einkommensteuertarif rutscht. So zahlt er mehr Steuern und seine Kaufkraft sinkt.

Wirkungen 2015 und 2016
Für die Jahre 2015 und 2016 prognostiziert der Bericht aufgrund der Annahme verschiedener Inflationsraten drei mögliche Szenarien:

  • Bei einer Inflationsrate von 1 Prozent würde die zusätzlich entstehende kalte Progression weniger als 1 Milliarde Euro betragen.
  • Bei einem Preissteigerungsniveau von 1,5 Prozent ergäben sich Auswirkungen von knapp 2 Milliarden Euro.
  • Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent würde eine Progressionswirkung von rund 3 Milliarden Euro zu verzeichnen sein.

Das Bundeskabinett hat gleichzeitig den Zehnten Existenzminimumbericht beschlossen. Die aufgrund dieses Berichts durchzuführenden Freibetragserhöhungen werden die kalte Progression abmildern.

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. März 2012 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen.

Den ersten Steuerprogressionsbericht finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.01.2015