Steuersätze in Europa: Trend zur Angleichung und neue Standortfaktoren

Die steuerliche Standortattraktivität in der EU wandelt sich derzeit von einem reinen Senkungswettbewerb hin zu einer Angleichung der Sätze bei gleichzeitigem Fokus auf gezielte Investitionsanreize. Aktuelle Daten des Mannheim Tax Index 2025 belegen, dass insbesondere in Mittel- und Osteuropa die Körperschaftsteuersätze steigen, während Deutschland durch geplante Senkungen versucht, wieder Anschluss an den EU-Durchschnitt zu finden.


Das Ende des „Race to the Bottom“?

In den vergangenen Jahren war die europäische Steuerpolitik oft durch einen Unterbietungswettbewerb geprägt. Dieser Trend scheint vorerst gestoppt, da viele Mitgliedstaaten aufgrund multipler Krisen ihre Staatseinnahmen stabilisieren müssen. Gemäß § 7 GewStG (Gewerbeertrag) und den entsprechenden Körperschaftsteuerregelungen bleibt die Steuerlast ein zentraler Faktor, doch die Dynamik verschiebt sich.

Folgende Länder haben ihre Steuersätze spürbar angehoben oder planen dies für 2025/2026:

  • Slowakei: Erhöhung von 21 % auf 24 %.
  • Estland: Anhebung des allgemeinen Satzes von 20 % auf 22 % (Abschaffung des reduzierten Satzes).
  • Slowenien & Tschechien: Steigerungen auf 22 % bzw. 21 %.
  • Litauen: Leichte Erhöhung von 15 % auf 16 %.

Deutschlands Strategie: Senkung und Bemessungsgrundlage

Deutschland plant bis zum Jahr 2032 eine Senkung des kombinierten Unternehmenssteuersatzes von aktuell rund 30 % auf 25 %. Dies ist eine notwendige Reaktion, da Deutschland im internationalen Vergleich derzeit eine sehr hohe effektive Durchschnittssteuerbelastung (EATR) aufweist.

Wissenschaftler des ZEW betonen jedoch, dass die reine Senkung des Steuersatzes nicht ausreicht. Der Fokus muss auf der steuerlichen Bemessungsgrundlage liegen. Durch attraktive Abschreibungsregeln können die Kapitalkosten gesenkt werden, was Investitionen oft wirksamer stimuliert als eine bloße Tarifsenkung.

Kapitalkosten als entscheidender Indikator

Ein kritischer Blick auf die Kapitalkosten zeigt das Problem für den Standort Deutschland: Während das Vereinigte Königreich trotz Steuersatzerhöhung durch Sofortabschreibungen die Kapitalkosten für Maschinen bei ca. 4,7 % hält, liegen diese in Deutschland bei etwa 6,4 %. Damit überschreiten sie den markttypischen Zins für alternative Geldanlagen (ca. 5 %), was Investitionen im Inland ökonomisch weniger attraktiv macht.


Fazit für die Praxis

Unternehmen sollten bei Standortentscheidungen nicht nur auf den nominalen Steuersatz achten. Die Ausgestaltung der Abschreibungsmöglichkeiten und spezifische Förderungen für Patente oder Maschinen sind oft entscheidender für die tatsächliche Rendite nach Steuern.

Welche Nutzerfragen bleiben noch unbeantwortet?

  • Wie wirken sich die globalen Mindeststeuer-Regelungen (Pillar Two) auf diese nationalen Anpassungen aus?
  • Welche konkreten Abschreibungsmodelle (z.B. degressive Abschreibung) sind in Deutschland für 2026 geplant?
  • Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben im EU-Vergleich?

Diese Aspekte sollten bei einer detaillierten Standortanalyse zwingend berücksichtigt werden.