Steuertermine April 2015


10.04.2015
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Zahlungs-Schonfrist:13.04.2015Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.04. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.