Steuertermine im Oktober und November 2024

Wer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bezahlen muss, sollte die kommenden Steuertermine nicht verpassen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Fälligkeitstermine für Oktober und November 2024, einschließlich der dreitägigen Zahlungsschonfrist.

Steuertermine im Oktober 2024

Fälligkeit am 10. Oktober:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Dreitägige Zahlungsschonfrist: Die Schonfrist endet am 14. Oktober 2024 für den Eingang der Zahlung. Bitte beachten: Diese Frist gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.

Hinweis zu Scheckzahlungen: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Bei Gewerbesteuer und Grundsteuer zählt der Eingang des Schecks bei der Gemeinde- oder Stadtkasse. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, sollte der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Vorschau auf die Steuertermine im November 2024

Fälligkeit am 11. November:

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Dreitägige Zahlungsschonfrist: Die Schonfrist endet am 14. November 2024 für den Eingang der Zahlung. Auch hier gilt: Die Frist gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.

Fälligkeit am 15. November:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Dreitägige Zahlungsschonfrist: Die Schonfrist für diese Zahlungen endet am 18. November 2024. Beachte: Für Barzahlungen und Scheckzahlungen gilt die Schonfrist nicht.

Hinweis zu Scheckzahlungen: Scheckzahlungen gelten ebenfalls erst drei Tage nach Eingang bei der zuständigen Finanzbehörde bzw. bei der Gemeinde- oder Stadtkasse als rechtzeitig. Um zusätzliche Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Oktober 2024

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag des Monats in voraussichtlicher Höhe zu bezahlen. Für den Monat Oktober 2024 ergibt sich der 29. Oktober 2024 als Fälligkeitstermin.

Besonderheit für den Reformationstag: In Bundesländern, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe- und Zahlungstermin auf den 28. Oktober 2024 (Montag).

Zusammenfassung

  • Die meisten Steuerzahlungen sind im Oktober und November am 10. bzw. 11. des Monats fällig. Eine dreitägige Zahlungsschonfrist ermöglicht die rechtzeitige Zahlung bis zum 14. des Monats (außer bei Bar- und Scheckzahlungen).
  • Sozialversicherungsbeiträge für Oktober sind bis zum 29. Oktober fällig, in einigen Bundesländern jedoch bereits am 28. Oktober wegen des Reformationstags.
  • Bei Scheckzahlungen gelten spezielle Fristen – hier ist eine rechtzeitige Vorlage entscheidend, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr.