Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften verabschiedet. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und den Verwaltungs-, Regelungs- und Meldeaufwand für Steuerpflichtige und Behörden zu reduzieren.
Kernpunkte der Agenda
Die Schlussfolgerungen des Rates beinhalten vier zentrale Prinzipien, die als Grundlage für aktuelle und künftige Steuerinitiativen dienen sollen:
- Reduzierung des Verwaltungs-, Melde- und Befolgungsaufwands für Unternehmen und Steuerbehörden.
- Abschaffung veralteter und überschneidender Steuervorschriften, um die Effizienz zu steigern.
- Erhöhung der Klarheit des Steuerrechts, um Rechtsunsicherheiten zu minimieren.
- Optimierung der Anwendung von Steuerverfahren und Meldepflichten zur Vereinfachung des Steuersystems.
Überprüfung des EU-Steuerrechts
Der Rat fordert eine umfassende Analyse und Überprüfung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Steuerbereich. Dabei sollen insbesondere folgende Richtlinien geprüft werden:
- Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich, insbesondere hinsichtlich der Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen.
- Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, um mögliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewerten.
- Rechtliche Vorgaben zur indirekten Besteuerung, um mögliche Vereinfachungen und Anpassungen zu identifizieren.
Weitere Schritte
Der Rat ersucht die Europäische Kommission, Konsultationen mit relevanten Interessenträgern durchzuführen und bis Ende Herbst 2025 einen operativen Aktionsplan mit realistischem Zeitplan und klarer Zielsetzung vorzulegen.
Fazit
Mit der neuen Agenda setzt die EU auf eine effizientere und klarere Steuerpolitik. Unternehmen und Steuerbehörden können durch reduzierte Bürokratie und optimierte Vorschriften profitieren. Die nächsten Monate werden zeigen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um das Steuersystem der EU zu modernisieren.