Strategien zum Steuern sparen

Viele Steuerpflichtige konzentrieren sich beim Steuersparen auf das Sammeln von Belegen oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Doch es gibt Gestaltungen, die deutlich mehr Wirkung entfalten: Einmal richtig umgesetzt, können sie die Steuerlast dauerhaft senken.

Gerade Unternehmer und Immobilienbesitzer profitieren hier von steuerlichen Hebeln, die oft unterschätzt werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen vier Ansätze vor, die in der Praxis besonders interessant sind:


1. Die Ehegattenschaukel – steuerfreie Übertragung von Immobilien

Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren kann eine Immobilie steuerfrei zwischen Ehepartnern übertragen werden.

  • Keine Grunderwerbsteuer: Der Verkauf ist unter Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Neue Abschreibungsbasis: Durch den Verkauf erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
  • Langfristiger Vorteil: Über viele Jahre hinweg reduziert die höhere Abschreibung die laufende Steuerlast.

2. Verkäuferdarlehen und Ehegatten-Darlehen – Zinsaufwand steuergünstig nutzen

  • Verkäuferdarlehen: Beim Immobilienkauf kann der Verkäufer über die Nebenkosten ein Darlehen gewähren. Vorteil: Ihr Eigenkapital bleibt geschont.
  • Ehegatten-Darlehen: Hier nutzen Sie gezielt unterschiedliche Steuersätze.
    • Der Ehepartner mit niedrigerem Steuersatz versteuert die Zinseinnahmen.
    • Der Ehepartner mit höherem Steuersatz kann die gezahlten Zinsen als Werbungskosten geltend machen.
      ⚠️ Wichtig: Die Konditionen müssen fremdüblich sein und die Zinszahlungen tatsächlich fließen.

3. Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuern senken bei Sonderzahlungen

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bis zu 400.000 Euro für geplante Investitionen (z. B. Photovoltaikanlage, Maschinen, Fahrzeuge) bereits im Vorfeld steuerlich geltend zu machen.

  • Besonders interessant bei hohen Sonderzahlungen (z. B. Abfindung, Bonus).
  • Durch die Bildung des IAB lässt sich die Steuerlast im betreffenden Jahr deutlich mindern.

4. Vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) – Gewinne niedrig besteuern

Die vermögensverwaltende GmbH ist ein beliebtes Instrument für Immobilien- und Kapitalanleger:

  • Laufende Überschüsse und Veräußerungsgewinne werden mit nur rund 15 % besteuert.
  • Lohnt sich insbesondere, wenn Gewinne langfristig im Unternehmen verbleiben sollen.
  • Mit bestimmten Gestaltungen können Immobilienverkäufe sogar schon nach sechs Jahren steuerfrei realisiert werden.

Fazit

Die genannten Strategien zeigen: Steueroptimierung bedeutet mehr als Belege sammeln. Mit der richtigen Struktur lassen sich über Jahre hinweg erhebliche Beträge sparen – und das völlig legal.

Ob Ehegattenschaukel, Darlehensgestaltung, Investitionsabzugsbetrag oder vermögensverwaltende GmbH – welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

👉 Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie größere Investitionen oder Umstrukturierungen vornehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen können.