Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft

Ab 12.06.2023 tritt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft. Mit den modernisierten Regeln werden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Unsere Produktsicherheitsvorschriften bieten die Antwort auf die Herausforderungen, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sich rasch wandelnden digitalen Welt konfrontiert sind. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen nur Produkte verkaufen können, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind, und dass gefährliche Produkte auf dem Weltmarkt rückverfolgt und vom Markt genommen werden können.“

Darüber hinaus können sich ab 12.06.2023 Interessenträger, Unternehmen sowie Forscherinnen und Forscher um den EU-Preis für Produktsicherheit 2023 bewerben. In diesem Jahr konzentriert sich der EU-Preis für Produktsicherheit auf innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren.

Neue EU-Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit

Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Die Verordnung sieht ein echtes Sicherheitsnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind, insbesondere durch:

  • Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten;
  • Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf;
  • Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucher/innen vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden;
  • Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist;
  • Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken;
  • Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher/innen und standardisierte Rückrufmitteilungen.

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den Preis für Produktsicherheit 2023

Im Mittelpunkt des EU-Preises für Produktsicherheit 2023 stehen innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren. Erstmals können auch Forscherinnen und Forscher am Wettbewerb teilnehmen. In den verschiedenen Kategorien des Preises für Produktsicherheit werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen sowie Nachwuchsforscher/innen und erfahrene Forscherinnen und Forscher ausgezeichnet. Bewerbungen können bis zum 8. September 2023 eingereicht werden.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.06.2023