Syndikusanwalt und Rentenversicherung – BRAK diskutiert Eckpunktepapier des BMJV

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben am 15.01.2015 auf ihrer Hauptversammlung die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiteten Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte intensiv diskutiert.

Das Papier, das vor wenigen Tagen von Minister Maas vorgestellt wurde, will die durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts aufgeworfene rentenversicherungsrechtliche Problematik der Berufsgruppe durch eine Gesetzesänderung im anwaltlichen Berufsrecht lösen. Die BRAK hatte dazu bereits einen eigenen Vorschlag unterbreitet, der – anders als vom Bundesjustizministerium geplant – eine Lösung im Sozialrecht durch eine Ergänzung des § 6 SGB VI vorsieht. Nach Auffassung der Hauptversammlung sollte ein sozialrechtliches Problem im Sozialrecht gelöst werden und nicht durch eine Statusfeststellung in der Bundesrechtsanwaltsordnung.

„Der BRAK ist an einer zeitnahen Lösung gelegen“, erklärte Präsident Axel C. Filges beim Parlamentarischen Abend der Kammer, an dem auch Minister Maas teilnahm. „Unser zuständiger Ausschuss wird sich daher schon am 6. Februar mit dem Eckpunktepapier befassen und auf der Grundlage der dortigen Diskussion werden die Kammerpräsidenten auf ihrer nächsten Hauptversammlung am 27. Februar eine Stellungnahme erarbeiten. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass sich die Politik mit derselben Intensität und Sorgfalt mit den Vorschlägen der BRAK auseinandersetzt.“

Die jeweiligen Vorschläge finden Sie auf den Homepages von BRAK bzw. BMJV:

  • BRAK: Gesetzgebungsvorschlag zur Befreiung von Syndici von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
  • BMJV: Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte

Quelle: BRAK, Pressemitteilung vom 16.01.2015

 

Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt

BMJV, Mitteilung vom 13.01.2015

Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 13.01.2015 beim Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt.

„Wir haben uns entschlossen eine Regelung zur Altersversorgung der Syndikusanwälte auf den Weg zu bringen“, sagte Maas. „Wir werden das Berufsrecht ändern und dadurch Rechtssicherheit schaffen, damit Syndikusanwälte auch künftig Mitglied in den anwaltlichen Versorgungswerken bleiben können.“

Die Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte finden sie auf der Homepage des BMJV.

Quelle: BMJV