Schlagwort-Archive: Änderungen im Steuerrecht

Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige Änderungen im Steuerrecht frei

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom 5. Juni 2013 können wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden.

Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet. Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Weiterhin wird die geförderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet. Außerdem werden Steuergestaltungsmodelle eingeschränkt.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk:

„Nach der überfälligen Einigung ist sichergestellt, dass Steueransprüche auch künftig gleichmäßig durchzusetzen sind, ohne dabei aber die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gefährden. Außerdem wird das Steuerrecht für die Bürger leichter handhabbar und die private Altersvorsorge besser gefördert.“

Mit der vorliegenden Einigung gehören drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an: Dies sind das so genannte Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen sollen kurzfristig in Kraft treten. Die bisherigen jährlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Das so genannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen Progressionsvorbehalt aus. Künftig werden bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet. Damit können Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.

Über RETT-Blocker als weiterer Käufer beim Erwerb von Immobilien konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss einigte sich darauf, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.

Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden. Damit wird verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird. Im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist.

Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetz wird weitgehend das bisher vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit werden bereits lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer können zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibt das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig.

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird. Zudem wird die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann.

Sobald Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können die Gesetze in Kraft treten.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 05.06.2013

Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Bundesrats:

Durchbruch im Steuerrecht

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit im Steuerrecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 05.06.2013 einen äußerst umfangreichen Kompromissvorschlag, der noch in dieser Woche beiden Häusern zur Bestätigung vorgelegt wird.

Die Vermittler einigten sich darauf, künftig „unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung“ einzuschränken, also bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen. Damit greift der Ausschuss Bedenken der Länder auf, die vor massiven Steuerausfällen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten.

Einschränkungen sieht der Kompromiss unter anderem bei den „Cash-GmbHs“ vor, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des Vermögens enthalten.

Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als „Goldfinger“ bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht will der Vermittlungsausschuss gänzlich aus dem Einkommensteuergesetz streichen.

Der heute beschlossene Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war.

Das neugefasste Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings – wie ursprünglich geplant – bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.

 Quell: Bundesrat, Pressemitteilung vom 05.06.2013