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Höhere Notar- und Anwaltsgebühren beschlossen (Bundestag)

Der Bundestag hat am 16.5.2013 auch den Gesetzentwurf zur zweiten Modernisierung des Kostenrechts (BT-Drucks. 17/11471 neu) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/13537) angenommen. Damit werden die Gebühren für das Beurkundungsverfahren grds. als Notargebühren geregelt. Gerichtsgebühren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden im Wesentlichen als Verfahrensgebühren gestaltet.

Die Wertgebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nach den Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Familiengerichtskostengesetzes sowie die Mindestgebühr im Mahnverfahren werden teilweise deutlich über die Vorschläge der Regierung hinaus erhöht. Die Wertgebühren für die Rechtsanwälte erhöhte der Bundestag um zusätzliche zwei Prozent.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Quelle: Bundestag online