Schlagwort-Archive: E-Mail

Einspruch: Eine einfache E-Mail soll genügen

Einspruch: Eine einfache E-Mail soll genügen

Ein Einspruch kann auch durch eine einfache E-Mail eingelegt werden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder halten insoweit an ihrer Auffassung fest.

Hintergrund
Das Finanzgericht Hessen hatte entschieden, dass eine Einspruchseinlegung mittels einfacher E-Mail ausgeschlossen ist. Grund ist nach Ansicht des Gerichts das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.7.2013, das die qualifizierte DE-Mail ausdrücklich zugelassen hat.

Auffassung der Verwaltung
Nach der gesetzlichen Regelung ist zwar ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Begriffe „schriftlich oder elektronisch“ erfassen jedoch auch einfache Formen elektronischer Kommunikation.

Darüber hinaus handelt es sich bei dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts um eine nicht rechtskräftige Entscheidung. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Außerdem sind in einem weiteren gesetzlichen Vorhaben weitere Maßnahmen zur Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden geplant.