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Europäisches Steuerberaterregister

Pressemitteilung

016/2012
PRESSEDIENST

Europäisches Steuerberaterregister

Berlin, 15.08.2012

Internationale Projekte und grenzüberschreitende Sachverhalte, wie z. B. Erbschaften, Immobilienkäufe im Ausland oder ausländische Unternehmensinvestitionen nehmen in der Beratungspraxis der in Deutschland niedergelassenen Steuerberater stetig zu. Immer öfter ist eine Beratung unter Berücksichtigung des ausländischen Steuerrechtes erforderlich. Dies kann eine fast unüberwindbare Hürde in der Beratungspraxis darstellen.

Die CFE (Confédération Fiscale Européenne), die im Jahre 1959 gegründet wurde und heutzutage 32 nationale Steuerberatervereinigungen aus 24 Ländern und somit mehr als 180.000 Steuerberater vertritt, bietet für die Suche nach einem geeigneten ausländischen Steuerberater das Europäische Steuerberaterregister an. Dieses zählt bereits rund 500 Mitglieder aus vielen Ländern Europas.

„Alle Mitglieder des Registers sind nach den in ihren Herkunftsländern geltenden Regelungen qualifizierte Steuerberater und somit Experten in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet. Außerdem unterliegen alle Steuerberater auch dem geltenden Verhaltenscodex der CFE als Garant für ihre berufliche Qualifikation“, so Nora Schmidt-Kesseler, Generalsekretärin der CFE und Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer.

Darüber hinaus informiert das Europäische Steuerberaterregister über Fremdsprachenkenntnisse und besondere Zusatzqualifikationen der Steuerberater. Somit finden Rechtsuchende und rechtsratanbietende Steuerberater leicht zusammen. Die Registereintragung bringt doppelten Nutzen: Einerseits kann man als Steuerberater selbst Hilfe in ausländischen Steuerfragen erlangen, anderseits aber auch ausländischen Kollegen und Mandanten seine Hilfe in Steuersachen anbieten.

Im Jahr der Registrierung beträgt der Aufnahmebetrag 100 € pro Jahr, in jedem Folgejahr nur noch 50 € pro Jahr. Weitere Informationen zum Europäischen Steuerberaterregister erhalten Sie unter www.cfe-eutax.org.

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 90.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.