Typische Fehler bei der Umsatzsteuererklärung vermeiden

1. Fehler bei der Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung unterscheidet zwischen Zeilen für Kleinunternehmer und Regelbesteuerung. Ein falsches Ausfüllen kann teure Folgen haben:

  • Problem: Kleinunternehmer tragen ihre Einnahmen versehentlich als 19%ige Umsätze ein.
  • Folge: Das Finanzamt geht davon aus, dass Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und bindet Sie für 5 Jahre an die Regelbesteuerung.
  • Tipp: Prüfen Sie die Überschriften der auszufüllenden Zeilen genau. Bei Fehlern können Sie Einspruch einlegen.

Erleichterungen für Kleinunternehmer ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 sind Selbständige, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, nicht mehr verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben – außer, das Finanzamt fordert sie explizit dazu auf. Diese Änderung reduziert den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer erheblich.

2. Unvollständige Angaben bei privater Kfz-Nutzung oder Entnahmen

Unentgeltliche Wertabgaben und übliche Umsätze müssen getrennt ausgewiesen werden:

  • Tipp: Tragen Sie Werte aus unentgeltlichen Wertabgaben gesondert ein.

3. Abweichungen zwischen Voranmeldungen und Jahreserklärung

Das Finanzamt erwartet keine großen Abweichungen zwischen den Voranmeldungen und der Jahreserklärung.

  • Problem: Unerklärte Differenzen können zu Prüfungen führen.
  • Tipp: Dokumentieren Sie Boni, Forderungsausfälle oder Entnahmen während des Jahres, um Abweichungen nachvollziehbar zu machen.

4. Fehler bei steuerfreien Umsätzen und Vorsteuerbeträgen

Die USt-Jahreserklärung bietet zahlreiche Eintragungsmöglichkeiten für steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Vorsteuerbeträge.

  • Problem: Falsche Zuordnung führt zu Unstimmigkeiten.
  • Tipp: Beachten Sie die Logik des Formulars und stimmen Sie Vorsteuerbeträge auf §-13b-Umsätze ab.

5. Verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung

Fristen für die Umsatzsteuererklärung

Standardfristen:
  • 31. Juli des Folgejahres: Deadline für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst einreichen.
Verlängerte Fristen:
  • 30. April des übernächsten Jahres: Deadline, wenn ein Steuerberater die Erklärung einreicht. Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 ist der Stichtag der 30. April 2026.

Fazit

Pünktlichkeit und Sorgfalt sind der Schlüssel zur Vermeidung von Problemen mit der Umsatzsteuer. Mit den genannten Tipps und einer klaren Dokumentation können Sie unnötige Fehler vermeiden und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!