Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer ist eine erneute Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Streitwertkataloges dringend geboten, da seit seiner letzten Aktualisierung mehr als zehn Jahre verstrichen sind.
Der Ausschuss Verwaltungsrecht erarbeitete eine Stellungnahme zur Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In ihrer Stellungnahme weist die BRAK in einer Vorbemerkung (I) darauf hin, dass aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in den letzten Jahren schon inflationsbedingt eine Anhebung aller Streitwerte angezeigt ist. Bei einer Überarbeitung sollten ferner ggf. auch strukturelle Veränderungen überlegt werden. Zudem sollte überprüft werden, ob sich seit der Bekanntgabe des Streitwertkatalogs 2013 in der Streitwertrechtsprechung Änderungen ergeben haben, die eine Anpassung erforderlich machen. Darüber hinaus fordert die BRAK eine Anpassung der Streitwerte an die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Schließlich fordert die BRAK, die Vertretung der Anwaltschaft in der Streitwertkommission.
Bei den Einzelhinweisen zum Streitwertkatalog 2013 (II) stellt die BRAK anhand von verschiedenen Beispielen dar, dass der Streitwertkatalog auch in struktureller Hinsicht überarbeitet werden sollte. Zunächst fordert die BRAK folgende Anpassungen:
- Anhebung des Auffangstreitwerts von 5.000 Euro auf 10.000 Euro
- Lineare Anpassung aller Streitwerte unter Zugrundelegung eines erhöhten Auffangstreitwerts
- Einführung eines Mindeststreitwerts
- Ansatz des vollen Gegenstandswerts in Eilverfahren
Anschließend enthält die Stellungnahme Anmerkungen zu den Ziffern des Streitwertkatalogs 2013 zum Teil mit konkreten Änderungsvorschlägen.
Quelle: BRAK, Mitteilung vom 10.10.2023