Übergang von UStNachschau zu USt-Sonderprüfung

1. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchführung einer USt-Sonderprüfung, wenn aus dieser Feststellung ein strafrechtliches Verwertungsverbot in einem bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren folgen kann und eine Klärung nicht über eine Anfechtung einer Prüfungsanordung bzw. einer Mitteilung des Übergangs zu einer Außenprüfung möglich ist.
2. Die Durchführung einer USt-Sonderprüfung ohne Prüfungsanordnung gem. § 196 AO oder
Mitteilung eines Übergangs zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG ist rechtswidrig.
3. Zu nicht nachvollziehbaren Gründen für einen Übergang zu einer Außenprüfung gem. § 27b Abs. 3 UStG.
Urteil vom 9. Januar 2018 (1 K 168/17), rechtskräftig.

FG Hamburg Newsletter 02/2018