1%-Regelung bei einem Gesellschafter: Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots

1. Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist.
2. Bei einem Gesellschafter, der zu 96 % am Gewinn beteiligt ist, sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen.
Urteil vom 6. Februar 2018 (6 K 172/17), NZB eingelegt, Az. BFH VIII B 38/18.

FG Hamburg Newsletter 02/2018