📌 BZSt, Meldung vom 11.09.2025
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden die sogenannten NACE-Codes – Klassifikation der Wirtschaftszweige durch vierstellige Nummern – durch die Verordnung (EU) 2023/137 der Europäischen Kommission aktualisiert.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Änderungen insbesondere für die Vorsteuervergütung relevant sind.
Hintergrund
Die NACE-Codes beschreiben die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und sind ein wichtiger Bestandteil bei der Antragstellung auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland.
Das BZSt hat die neuen Codes bereits in das Formular „Antrag auf Vorsteuervergütung in der EU durch inländische Unternehmer“ integriert.
Problem: Verzögerte Umsetzung in einzelnen Mitgliedsstaaten
Einige EU-Länder haben die neuen Codes bislang noch nicht in ihre Systeme übernommen.
👉 Dies betrifft derzeit insbesondere Litauen und Rumänien.
Die Folge: Vom BZSt weitergeleitete Anträge können von den dortigen Portalen aus technischen Gründen abgelehnt werden.
Handlungsempfehlung des BZSt
- Code prüfen:
Vergleichen Sie den neuen NACE-Code Ihrer Branche mit der bis 31.12.2024 gültigen Codeliste. - Übereinstimmung:
Wenn Ihr neuer Code auch in der alten Liste enthalten ist → kein Handlungsbedarf. - Keine Übereinstimmung:
Falls Ihr neuer Code in der alten Liste fehlt → wählen Sie einen Ersatzcode, der sowohl in der alten als auch in der neuen Liste enthalten ist und Ihre Tätigkeit möglichst genau beschreibt. - Eintragung im Antrag:
Verwenden Sie diesen Ersatzcode im Feld „Tätigkeit des Antragstellers“ des Vorsteuervergütungsantrags.
Hinweis
Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, der aufgrund dieser Problematik abgelehnt wurde, werden Sie zeitnah vom BZSt kontaktiert.
Fazit
Die Aktualisierung der NACE-Codes ist ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung innerhalb der EU. Übergangsprobleme – insbesondere bei der Vorsteuervergütung in Litauen und Rumänien – erfordern jedoch Aufmerksamkeit. Unternehmen sollten bei der Antragstellung sorgfältig prüfen, welchen Code sie verwenden, um Ablehnungen zu vermeiden.
👉 Die jeweils aktuelle Übersicht der NACE-Codes finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union.