Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2017 Nr. C 381 S. 3) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-09 vom 12.12.2017