Umsatzsteuer für anwaltliche Honorarrechnungen – aktualisierte Hinweise

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu umfangreiche Praxishinweise erarbeitet, die nun auf den Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand März 2020 gebracht wurden.

Informationen zu möglichen steuerlichen Erleichterungen mit Blick auf die Corona-Pandemie sind in den Umsatzsteuer-Hinweisen nicht enthalten; sie sind – auch für andere Steuerarten – auf der BRAK-Infoseite zu Corona zusammengestellt.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 22.04.2020

BRAK_handlungshinweise_steuer_03_2020