Die Umsatzsteuer bleibt ein Hochrisikobereich in der steuerlichen Betriebsprüfung – das zeigen die aktuellen Zahlen der Finanzverwaltung deutlich: 2024 führten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Milliarden Euro. Doch was steckt hinter diesen Prüfungen – und wie können sich Unternehmen schützen?
1. Was ist eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung überhaupt?
Im Gegensatz zur allgemeinen Betriebsprüfung ist die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ein gezielt und kurzfristig eingesetztes Prüfungsinstrument, das außerhalb eines regulären Prüfturnus stattfindet – unabhängig von der Unternehmensgröße. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten oder Fehler bei der Umsatzsteuer frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
Geprüft werden unter anderem:
- Vorsteuerabzüge
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
- Umsatzsteuer bei Anzahlungen
- Rechnungsanforderungen und Leistungszeitpunkt
- Reverse-Charge-Sachverhalte
2. Die Zahlen im Überblick: Prüfungsjahr 2024
Laut Statistik der obersten Finanzbehörden der Länder:
- 63.733 Sonderprüfungen wurden 2024 bundesweit durchgeführt
- 1.630 Prüferinnen und Prüfer waren im Einsatz
- Jeder Prüfer führte im Schnitt 39 Prüfungen durch
- Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfer: ca. 1 Mio. Euro
- Das Gesamt-Mehrergebnis: rund 1,63 Milliarden Euro
- Nicht enthalten sind dabei noch die Ergebnisse aus anderen Prüffeldern (z. B. Steuerfahndung oder Betriebsprüfung)
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Finanzverwaltung nutzt Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zielgerichtet und effektiv, um Steuerausfälle zu vermeiden – mit beachtlichem Erfolg.
3. Wer wird geprüft – und warum?
Eine Sonderprüfung kann jedes Unternehmen treffen, wenn z. B.:
- wiederholt Unstimmigkeiten bei Voranmeldungen auffallen
- größere Vorsteuerüberschüsse geltend gemacht werden
- Auslandsbeziehungen bestehen (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen)
- häufig Korrekturen oder Verspätungen bei Steueranmeldungen auftreten
- ein besonderes Risikoprofil vorliegt (z. B. Branchenfokus)
💡 Praxistipp: Selbst kleinere Unternehmen oder Freiberufler können im Fokus stehen, wenn das Meldesystem der Finanzverwaltung Auffälligkeiten registriert.
4. Wie bereite ich mich auf eine Sonderprüfung vor?
Die gute Nachricht: Wer seine Unterlagen sorgfältig führt, steuerliche Prozesse dokumentiert und frühzeitig Rücksprache mit dem Steuerberater hält, muss eine Sonderprüfung nicht fürchten.
Unsere Empfehlungen:
✅ Sorgfältige Prüfung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
✅ Klare Dokumentation von grenzüberschreitenden Leistungen
✅ Frühzeitige Aufklärung bei Abweichungen zwischen Ist und Soll
✅ Interne Prozesse regelmäßig auf Plausibilität prüfen
✅ ELSTER-Voranmeldungen auf Konsistenz prüfen
✅ Bei Unsicherheiten: Rechtzeitig steuerlichen Rat einholen
5. Fazit: Umsatzsteuer bleibt Top-Prüffeld der Finanzverwaltung
Das Mehrergebnis von 1,63 Mrd. Euro im Jahr 2024 zeigt: Die Umsatzsteuer ist und bleibt einer der schärfsten Prüfungsbereiche. Unternehmen sollten dieses Risiko nicht unterschätzen und ihre Prozesse konsequent absichern.
Wir begleiten Sie sicher durch jede Prüfung
Ob Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Betriebsprüfung oder steuerliche Selbstanzeige – wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Weitblick zur Seite. Fragen Sie uns frühzeitig – damit Prüfungen keine bösen Überraschungen bringen.