Die scheinbar unendliche Geschichte rund um die umsatzsteuerliche Organschaft hat ein gutes Ende gefunden:
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bestehenden Regeln bestätigt – zur Erleichterung vieler Unternehmer.
Was war passiert?
Seit Jahren sorgte die umsatzsteuerliche Organschaft für Unsicherheit. Streitpunkt war, ob Innenumsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft steuerbar sind. Wäre diese Sichtweise bestätigt worden, hätte das die Vorteile der Organschaft erheblich eingeschränkt und zu erheblichen Umsatzsteuerausfällen geführt.
Zunächst gab es widersprüchliche Meinungen der beiden zuständigen Senate des BFH. Schließlich musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Glücklicherweise folgte der EuGH Ende 2022 der bisherigen deutschen Praxis:
Der Organträger bleibt Steuerschuldner für den gesamten Organkreis. Innenumsätze sind nicht steuerbar.
Trotz dieser Klarstellung legte der BFH nochmals eine ergänzende Frage dem EuGH vor, die Unsicherheit schürte. Doch auch hier bestätigte der EuGH Mitte 2024:
Innenleistungen innerhalb der Organschaft sind weiterhin nicht steuerbar.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Die Vorteile der Organschaft bleiben erhalten.
- Vor allem Unternehmen mit beschränktem Vorsteuerabzug (z. B. Banken, Versicherungen, Gesundheitseinrichtungen) profitieren weiterhin von der Nichtsteuerbarkeit interner Leistungen.
- Komplexe Umstrukturierungen oder Unsicherheiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Innenumsätzen bleiben erspart.
Blick nach vorn: Reformbedarf bleibt
Trotz dieser erfreulichen Entscheidung bleibt ein Wermutstropfen: Die praktische Handhabung der Organschaft ist weiterhin kompliziert. Viele Experten fordern ein Antragsverfahren, mit dem Unternehmen eine Organschaft offiziell bestätigen lassen können. Erste Ansätze dafür gibt es – eine gesetzliche Umsetzung wäre wünschenswert.
Unser Fazit:
Nach Jahren der Unsicherheit bleibt es bei der bewährten Praxis. Die umsatzsteuerliche Organschaft funktioniert weiterhin wie gewohnt – ein gutes Signal für die Praxis!
Sie haben Fragen zur Organschaft oder planen, Ihre Unternehmensstruktur anzupassen?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell!