Umsatzsteuersenkung auf Restaurant-Speisen abgelehnt: Petitionsausschuss entscheidet gegen dauerhafte Reduzierung

Petitionsausschuss lehnt Umsatzsteuersenkung ab

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 mehrheitlich gegen eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in Restaurants ausgesprochen. Ein Antrag, der die Reduzierung von 19 Prozent auf sieben Prozent vorsah, fand keine Zustimmung bei den regierenden Fraktionen.

Entscheidungsverlauf und Mehrheitsverhältnisse Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde eine Beschlussempfehlung verabschiedet, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Empfehlung lautete, dem Anliegen nicht zu entsprechen. Die Unionsfraktion hingegen setzte sich dafür ein, die Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die AfD-Fraktion sprach sich für eine Überweisung der Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ aus, wodurch sie eine weitergehende Prüfung der Umsatzsteuersenkung durch die Regierung ermöglichen wollte.

Hintergrund der Petition Die Petition zielte darauf ab, den reduzierten Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants dauerhaft beizubehalten, nachdem in den vergangenen Jahren zeitweise Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. Befürworter argumentierten, dass eine dauerhafte Senkung nicht nur Gastronomen entlasten, sondern auch zur Stabilisierung der Branche beitragen würde.

Argumente der Befürworter und Gegner

  • Befürworter (Union und AfD):
    • Die Gastronomie sei weiterhin durch steigende Kosten und geringere Gästezahlen belastet.
    • Eine dauerhafte Umsatzsteuersenkung könne Arbeitsplätze sichern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
    • Deutschland könnte sich an anderen EU-Staaten orientieren, die reduzierte Steuersätze für die Gastronomie eingeführt haben.
  • Gegner (SPD, Grüne, FDP):
    • Die finanzielle Situation des Bundes lasse eine weitere Steuererleichterung nicht zu.
    • Eine gezielte Unterstützung der Gastronomie sei durch andere Maßnahmen möglich, ohne die Steuereinnahmen langfristig zu senken.
    • Die temporäre Maßnahme sei ursprünglich zur Krisenbewältigung gedacht gewesen und habe ihren Zweck erfüllt.

Ausblick Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses ist eine kurzfristige Absenkung der Umsatzsteuer auf Restaurant-Speisen unwahrscheinlich. Gastronomen müssen sich vorerst auf den regulären Steuersatz von 19 Prozent einstellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen wird.


Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 875/2024