Umsatzsteuersenkung für Gastronomie zum 1. Januar 2026 bleibt bestehen

Deutscher Bundestag – Mitteilung vom 11.08.2025
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (BT-Drucksache 21/1161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/920), dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 % wie geplant umgesetzt wird.

Die Maßnahme betrifft alle in der Gastronomie angebotenen Speisen, unabhängig davon, ob diese vor Ort verzehrt oder zum Mitnehmen verkauft werden. Für Getränke bleibt es hingegen beim regulären Steuersatz von derzeit 19 %.

Hintergrund der Entscheidung

Während der Corona-Pandemie wurde der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bereits vorübergehend auf 7 % gesenkt. Ziel war damals die wirtschaftliche Entlastung der Branche. Nun wird diese Entlastung dauerhaft verankert.

Zur Frage, ob die Senkung tatsächlich bei den Endverbrauchern ankommt, verweist die Bundesregierung auf Studien aus der Pandemiezeit sowie auf internationale Erfahrungen: Preissenkungen werden demnach teilweise an die Gäste weitergegeben, wirken aber vor allem stabilisierend auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe.

Praxis-Hinweis für Gastronomiebetriebe

Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass ab 1. Januar 2026 eine dauerhafte steuerliche Entlastung für Speisen gilt. Unternehmen sollten frühzeitig:

  • Kassensysteme und Buchhaltung auf den reduzierten Steuersatz anpassen,
  • Preislisten und Speisekarten entsprechend aktualisieren,
  • interne Kalkulationen überprüfen, um den wirtschaftlichen Effekt optimal zu nutzen.

📌 Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 341/2025