Die Frage, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft gelten soll, ist weiterhin ungeklärt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/687) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, läuft die interne Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch.
Hintergrund: Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Ursprünglich galt für Speisen in Restaurants der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde dieser im Jahr 2020 befristet auf 7 % gesenkt, um die stark betroffene Gastronomiebranche zu entlasten. Diese Maßnahme wurde mehrfach verlängert und lief zuletzt Ende 2023 aus – seither gilt grundsätzlich wieder der Regelsteuersatz.
Allerdings hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, eine dauerhafte Lösung zu prüfen. Ziel sei es, die wirtschaftliche Erholung der Gastronomie zu unterstützen und steuerliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden – insbesondere im Vergleich zur Außerhausverpflegung, die dauerhaft mit 7 % besteuert wird.
Aktueller Stand (Juli 2025)
- Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Mitteilung, dass die Umsatzsteuersenkung grundsätzlich weiter diskutiert wird.
- Eine endgültige Entscheidung über eine dauerhafte Reduzierung auf 7 % für Speisen in Restaurants steht jedoch noch aus.
- Begründet wird die Maßnahme mit dem Ziel, die wirtschaftliche Lage der Gastronomiebetriebe zu stabilisieren.
Was bedeutet das für Gastronomiebetriebe?
Für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gastronomie bedeutet das derzeit vor allem:
🔸 Planungsunsicherheit – sowohl bei Preisgestaltung als auch in der Kalkulation.
🔸 Wachsender politischer Druck – insbesondere von Branchenverbänden, eine dauerhafte Entlastung zu schaffen.
🔸 Weiterhin keine endgültige Klarheit, ob die bisherige temporäre Maßnahme in ein dauerhaftes Steuermodell überführt wird.
📌 Unser Praxistipp:
Bleiben Sie in enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung – gerade bei der Umsetzung von Preisstrategien, Kassensystemen und steuerlicher Buchung. Sobald die Entscheidung über eine dauerhafte Senkung gefallen ist, unterstützen wir Sie aktiv bei der Anpassung Ihrer Prozesse.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung hib-Nr. 282/2025 vom 04.07.2025