Umsatzsteuersenkung jetzt auch für Fernwärme

Die ab 1. Oktober vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird auch für Fernwärme gelten. Einer entsprechenden weiteren Änderung des von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfs (20/3530) zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf sieben Prozent stimmte der Finanzausschuss im Bundestag in einer Sondersitzung am 28.09.2022 zu. Für die von den Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag beantragte Einbeziehung der Fernwärme stimmten alle Fraktionen. Für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, die sich wegen rechtsförmlicher Bedenken enthielt.

Der Ausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am Vormittag die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen im Erdgasnetz beschlossen. Per Änderungsantrag war außerdem beschlossen worden, Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht zu befreien.

In der Aussprache erklärte die SPD-Fraktion, die Koalition habe sich wegen der Bedeutung der Fernwärmeversorgung für die Reduzierung der Umsatzsteuer auch in diesem Bereich entschieden. Gerade in Ostdeutschland spiele die Fernwärme eine große Rolle. Damit werde eine breite Bevölkerungsgruppe entlastet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, sie halte das Anliegen in der Sache für richtig. Auch die FDP-Fraktion erklärte, sie unterstütze den Antrag. Man hätte sich gewünscht, das Gesetzgebungsverfahren in einer Sitzung abschließen zu können.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete das Verfahren als unverantwortlich. Der Änderungsantrag sei erst am Nachmittag eingetroffen. Innerhalb kürzester Zeit müsse über ein Volumen von 2,1 Milliarden Euro entschieden werden. Der Begünstigung der Fernwärme stimme die Union aber zu. Auch die AfD-Fraktion erklärte, die Änderung hatte bereits in der vorherigen Sitzung abgehandelt werden können. Inhaltlich stimme man zu, weil die Einbeziehung der Fernwärme sinnvoll sei.

Die Fraktion Die Linke stimmte der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme ebenfalls zu. Bedenken würden wegen der Rechtsförmlichkeit bestehen, weil in dem Gesetzentwurf weiter auf die Gasumlage Bezug genommen werde, die es vermutlich nicht geben werde.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2022