Umsetzung der Kassensicherungsverordnung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass zum 30. September 2020 keine cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Aufzeichnungssysteme und digitalen Grundaufzeichnungen von Kassensystemen am Markt zur Verfügung stehen wird. Mehrere größere Hersteller hätten mitgeteilt, dass das notwendige Zertifizierungsverfahren nicht bis dahin abgeschlossen sein wird, heißt es in einer Antwort ( 19/21351 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/20314 ). Die Liberalen hatten sich darin nach der technischen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung erkundigt.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.08.2020