Unternehmensbesteuerung: Kommission schlägt Steueranreize für Eigenkapital vor, um das Wachstum von Unternehmen zu unterstützen und sie stärker und widerstandsfähiger zu machen

Die Europäische Kommission hat am 11.05.2022 einen Freibetrag zur Reduzierung von Verschuldungsanreizen (DEBRA) vorgeschlagen, um Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und ihre Widerstandsfähigkeit zu fördern. Durch die Einführung eines Freibetrags soll Eigenkapital steuerlich genauso behandelt werden wie Fremdkapital. Der Vorschlag sieht vor, dass Erhöhungen des Eigenkapitals eines Steuerpflichtigen von einem Steuerjahr zum nächsten von seiner Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, ebenso wie Fremdkapital.

Diese Initiative ist Teil der EU-Strategie für Unternehmensbesteuerung, die auf ein faires und effizientes EU-weites Steuersystem abzielt, und leistete einen Beitrag zur Kapitalmarktunion, indem der Zugang der EU-Unternehmen zu Finanzmitteln erleichtert und die Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten Binnenmarkt gefördert werden.

Die derzeitigen steuerrechtlichen Anreize für die Fremdkapitalfinanzierung, die es den Unternehmen ermöglichen, Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung abzusetzen, nicht jedoch die mit der Eigenkapitalfinanzierung verbundenen Kosten, können Unternehmen dazu veranlassen, für die Finanzierung ihres Wachstums eher auf Fremd- als auf Eigenkapital zuzugreifen. Eine übermäßige Verschuldung macht Unternehmen anfällig für unvorhergesehene Veränderungen im Unternehmensumfeld. Die Gesamtverschuldung nicht finanzieller Kapitalgesellschaften in der EU belief sich im Jahr 2020 auf annähernd 14,9 Bio. Euro bzw. 111 % des BIP. Vor diesem Hintergrund muss betont werden, dass Unternehmen mit einer soliden Kapitalstruktur weniger anfällig für Schocks und investitions- und innovationsfreudiger sein dürften. Die Verringerung der übermäßigen Fremdfinanzierung und die Unterstützung für die Neuausrichtung der Kapitalstruktur der Unternehmen kann positive Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum haben. Die Kombination eines Freibetrags für Eigenkapital mit einer begrenzten Zinsabzugsfähigkeit könnte einen Investitionszuwachs von 0,26 % des BIP bzw. des BIP um 0,018 % bewirken.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte:

„Die europäischen Unternehmen sollten sich für die Finanzierungsquelle entscheiden können, die für ihr Wachstum und ihr Geschäftsmodell am besten geeignet ist. Dadurch, dass neues Eigenkapital steuerlich abzugsfähig wird, wie dies bei Fremdkapital bereits der Fall ist, wird mit diesem Vorschlag der Anreiz verringert, sich weiter zu verschulden, und die Unternehmen werden in die Lage versetzt, ihre Finanzierungsentscheidungen allein aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen zu treffen. Als Teil der Agenda der EU für ein faires und effizientes Steuersystem wird der Zugang der EU-Unternehmen, vor allem Start-ups und KMU, zu Finanzmitteln erleichtert und die Schaffung eines echten Binnenmarkts für Kapital gefördert. Dies ist sehr wichtig für den grünen und den digitalen Wandel, die neue Investitionen in innovative Technologien erfordern, die wiederum mit mehr Eigenkapital finanziert werden könnten.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni fügte hinzu:

„In diesen schwierigen und unsicheren Zeiten müssen wir nicht nur unseren Unternehmen helfen, die unmittelbaren Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch ihre künftige Entwicklung unterstützen. Heute ergreifen wir Maßnahmen, damit Eigenkapital für Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung vornehmen wollen, steuerlich genauso vorteilhaft ist wie Fremdkapital. Wir wollen ein wirksames Instrument für innovative Start-ups und KMU in der ganzen EU schaffen. Diese harmonisierte Lösung zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen wird Europas Unternehmensumfeld vorhersehbarer und wettbewerbsfähiger machen und die Entwicklung unserer Kapitalmarktunion ankurbeln. Unser Vorschlag wird den Unternehmen helfen, eine solide Kapitalstruktur aufzubauen, weniger anfällig zu werden und Investitionen zu wagen. Das sind gute Aussichten für Beschäftigung und Wachstum in Europa.“

Der grüne und der digitale Wandel erfordern neue Investitionen in innovative Technologien. Die Besteuerung spielt eine wichtige Rolle dabei, die Unternehmen zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, sich nachhaltig zu entwickeln und nachhaltig zu wachsen. Ein Freibetrag für die Eigenkapitalfinanzierung kann – insbesondere Start-ups und KMU – erhebliche Investitionen in Spitzentechnologien erleichtern. Eigenkapital ist vor allem für schnell wachsende innovative Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen und Scale-ups, die in weltweiten Wettbewerb treten wollen, von großer Bedeutung.

Hintergrund

DEBRA ist eine Folgemaßnahme zu der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert, in der eine langfristige Vision für ein faires und nachhaltiges Unternehmensumfeld und EU-Steuersystem sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums und zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung dargelegt werden. Der Vorschlag unterstützt außerdem den EU-Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der Unternehmen vor allem in der Zeit nach der Pandemie bei der Kapitalbeschaffung helfen soll. Mit der Kapitalmarktunion werden Anreize für langfristige Investitionen geschaffen, um den nachhaltigen und den digitalen Wandel der EU-Wirtschaft zu fördern.

Quelle: EEU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.05.2022