Unterstützung für Brauereien und Gastronomie – Steuererleichterungen

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 21.09.2022 Steuererleichterungen für kleine Brauereien und die Gastronomie beschlossen. Außerdem wurden Möglichkeiten zur Unterstützung der Gasindustrie verbessert. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmten die Abgeordneten dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (20/2247) zu, nachdem vorher auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sechs Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden waren. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte ab. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Gesetz werden unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt. Außerdem wird Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit. Per Änderungsantrag eingefügt wurde die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die bereits im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt worden war und eigentlich zum Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Zur Stärkung der „einzigartigen Biervielfalt und Braukunst“ sowie der mittelständisch geprägten Brauereistruktur sollen die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, wird aber jetzt bis Ende 2023 verlängert. Die Umsatzsteuermindereinnahmen sollen sich dadurch auf rund 3,3 Milliarden Euro belaufen.

Eine weitere Änderung betrifft Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung. So wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der im Zuge der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Zu den von der KfW abgewickelten Zuweisungsgeschäften gehören nach Darstellung im Änderungsantrag zahlreiche Transaktionen, die zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zur Auffüllung der Gasspeicher und dem Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas beitragen. Ein weiteres Instrument seien Kreditlinien, um Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen zu können. Eine belastbare gesetzliche Kreditermächtigung sei erforderlich, damit die KfW handlungsfähig bleibe und das Vertrauen von Wirtschaft und Öffentlichkeit in die Maßnahmenpakete der Bundesregierung keinen Schaden nehme.

In der Aussprache des Ausschusses begrüßte die SPD-Fraktion das Gesetzesvorhaben. Die Entlastung der Gastronomie sei angebracht, denn eine Wiederanhebung der Umsatzsteuer wäre inflationstreibend gewesen. Außerdem sei es wichtig, über die KfW Energieunternehmen schnell und wirksam zu schützen, die unter den enormen Energiekosten leiden würden.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass sie die Maßnahmen zur Biermengenstaffel und zur Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie selbst schon lange gefordert habe. Die Umsatzsteuerermäßigung hätte dauerhaft gelten sollen. 2023 werde man die nächste Verlängerung erleben, sonst werde es ein Sterben der Gastronomiebetriebe geben.

Kritisiert wurde von der Union die per Änderungsantrag vorgenommene Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5 auf neun Prozent, was eine Belastung der kleinen Landwirte bedeute und angesichts weiterer Belastungen zu Betriebsaufgaben führen werde. Die Berechnungsgrundlage für die Änderung sei falsch. Die Union verwies zum Punkt Gewährleistungen auf eine Stellungnahme des Rechnungshofes, wonach für das Jahr 2023 Gewährleistungsermächtigungen für das Doppelte des Bundeshaushalts vorgesehen seien. Das könne dauerhaft nicht gutgehen. Das Risiko sei deutlich zu hoch.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies die Kritik der Union an der Befristung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zurück. Die Befristung sei auch von Sachverständigen aus der Wissenschaft befürwortet worden. Auch die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte sei richtig, die Berechnung des Finanzministeriums sei nachvollziehbar. Zur Gasversorgung stellte die Fraktion fest, es sei richtig, die KfW jetzt vorausschauend mit der notwendigen Liquidität auszustatten.

Die FDP-Fraktion zeigte Verständnis für die Kritik der Union an der Senkung der Vorsteuerpauschale für die Landwirte. Allerdings hätte das Risiko bei einer Ablehnung der bisherigen Höhe der Pauschale durch die EU auch bei den Landwirten gelegen. Und dieses Risiko sei wegen der Rückwirkung erheblich. Zu den Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung erklärte die Fraktion, es handele sich um Eventual-Verbindlichkeiten, die eventuell kommen könnten.

Die AfD-Fraktion lehnte die Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung als ordnungspolitisch heikel ab. Die Konzerne zu schützen, wäre nur zu rechtfertigen, wenn die Ursachen, die zu den Problemen geführt hätten, behoben wären. Die Energiekrise sei jedoch hausgemacht und das Ergebnis einer Reihe von Fehlentscheidungen der letzten Jahre.

Die Fraktion Die Linke unterstütze die Maßnahmen für Brauereien und die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie. Die Befristung sei jedoch richtig. Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung wurden begrüßt. Es bestehe Handlungsdruck, um die Energieversorgung zu sichern.

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU (20/1727), die verlangt hatte, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent in der Gastronomie unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus forderte die CDU/CSU-Fraktion die unbefristete Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Für den Antrag stimmte nur die CDU/CSU-Fraktion, während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ablehnten. Enthaltungen gab es von der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2022