Update: Digitaler Steuerbescheid ab 2026 – was jetzt gilt und worauf Sie achten müssen

Der digitale Steuerbescheid sollte ursprünglich bereits ab dem 1. Januar 2026 verpflichtender Regelfall werden. Kurz vor Jahreswechsel wurde jedoch nachjustiert: Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) meldet, dass zentrale Regelungen zur elektronischen Bekanntgabe erneut verschoben bzw. präzisiert wurden.

1. Digitale Bekanntgabe nicht wie geplant ab 2026 verpflichtend

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sollte die elektronische Bekanntgabe ab 2026 zum Standard werden.
Nach neuer Beschlusslage gilt jedoch:

  • Die verbindliche Anwendung der neuen Bekanntgaberegelung wird auf den 01.01.2027 verschoben.
  • Bis dahin steht es weiterhin im Ermessen des Finanzamts, ob der Bescheid digital oder postalisch erfolgt.

2. Einwilligung bleibt auch 2026 möglich

Wichtig für Berater und Steuerpflichtige:

  • Die Einwilligung in die digitale Bekanntgabe über Vollmachtsdatenbank (VDB) oder ELSTER ist auch ab 2026 weiterhin möglich.
  • Das BMF bestätigte, dass diese Einwilligung von der Finanzverwaltung weiterhin berücksichtigt wird.

3. Antrag auf Papierbescheide erst ab 2027 notwendig

Abweichend von ursprünglichen Entwürfen:

  • Erst ab 2027 muss aktiv ein Antrag gestellt werden, wenn ein Steuerpflichtiger weiterhin postalische Bescheide erhalten möchte.
  • Eine elektronische Antragserfassung wird im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt.

4. Was bedeutet das für Berater in der Praxis?

JahrForm der BekanntgabeErforderliches Handeln
2026digital oder postalischkeine Antragspflicht, Einwilligung weiterhin möglich
ab 2027Standard: digitalAntrag nötig, wenn Papierform gewünscht

5. Bewertung und Ausblick

Der DStV begrüßt die Klarstellung des BMF ausdrücklich.

Grund: Es bestand die Sorge, dass Berater ab 2026 keine Möglichkeit mehr hätten, aktiv eine digitale Bescheidübermittlung auszulösen. Nun steht fest:
Die Digitalisierung kommt – aber mit planbarer Übergangszeit.

Der digitale Steuerbescheid bleibt damit auch 2026 Ausbauprojekt, nicht Verpflichtung. Die Finanzverwaltung erhält Zeit für technische Stabilität und flächendeckende Umsetzung.

Fazit

  • Die digitale Bekanntgabe bleibt freiwillig, aber nutzbar.
  • Der verpflichtende Schritt erfolgt erst ab 2027.
  • Die technische Umsetzung (insbesondere Antragsplattform für Papierbescheide) folgt in 2026.

Die Entwicklung ist aus Sicht der Beraterschaft zu begrüßen: Sie verhindert Umsetzungsdruck bei laufenden Deklarationsprozessen und schafft Rechtssicherheit, bevor die Pflicht greift.