BFH-Urteil vom 5. September 2019, V R 57/17
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt vgl. BFH-Urteil vom 5. 9. 2019, V R 57/17, BStBl 2020 II S. XXX.“
2. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7.
II. Anwendung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem 1. Januar 2021 erbracht werden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7160-c / 20 / 10001 :001 vom 17.06.2020