Verbesserung digitaler Verwaltungsleistungen

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die erforderlichen Voraussetzungen.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Mit diesem sog. Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes “Ordnungsmerkmal” für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Bundesregierung legt damit einen bedeutenden Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung.

Warum wird das neue Gesetz zur Registermodernisierung überhaupt gebraucht?

Wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland ist, dass Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können. Das soll am besten nicht immer wieder neu geschehen, sondern “once only”. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können. Ziel des Vorhabens ist eine praxisnahe und gleichzeitig verfassungs- und datenschutzkonforme Lösung, die dennoch zügig realisiert werden kann.

Wieso eignet sich die Steuer-Identifikationsnummer für die Verwendung?

Grundvoraussetzung für eine solche Lösung ist, auf bestehenden Strukturen aufzusetzen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine “nicht-sprechende” Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.

Welche Vorteile bietet das Vorhaben für die Bürgerinnen oder Bürger?

Behörden werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde. Stattdessen wird es möglich, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat. Dadurch können die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden. Dies gelingt aber nur dann zuverlässig und schnell, wenn es unter den Behörden ein verlässliches Ordnungsmerkmal – die Identifikationsnummer – gibt.

Wie können Bürgerinnen und Bürger den Überblick behalten, was mit ihren Daten geschieht?

Ein “Datencockpit” soll jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, zum Beispiel bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Das ist ein Meilenstein für mehr Transparenz.

Mit dem Registermodernisierungsgesetz ist eine wesentliche Verbesserung bei der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz verbunden. Europäische Vorgaben – insbesondere die “Single Digital Gateway-Verordnung” – verpflichten die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sog. Once-Only-Prinzips. Zudem sieht der Gesetzentwurf Änderungen der Abgabenordnung sowie weiterer Fachgesetze zur Verarbeitung der Identifikationsnummer zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz vor.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 23.09.2020