Die Länder haben heute das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, das die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien schützen soll. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, den dieser im November letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte.
Das Gesetz schließt zur Stärkung des Verbraucherschutzes noch vorhandene Rechts-Lücken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und verbessert die Dienstaufsicht über die Notare. Zudem erweitert es die Amtsenthebungsgründe für Notare.
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Drucksache 359/13 (Beschluss)