Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es kann damit nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Gauck am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2014