Verfahren für reguläre Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen

Heute ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit können die Bundesländer ab heute mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hierzu: „Nachdem heute Morgen die Abschlagszahlungen bereits wieder gestartet sind, ist jetzt auch das Fachverfahren bei der Überbrückungshilfe III angelaufen. Die Länder können ab heute mit der Bearbeitung der Anträge beginnen. Die vollständigen Auszahlungen werden damit wie geplant noch im März fließen können. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Unternehmerinnen und Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Beschränkungen betroffen sind.“

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder; bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1. Februar 2021 bei den Ländern. Heute folgt nun das letzte noch fehlende Fachverfahren für die Überbrückungshilfe III.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 12.03.2021

Erklärung zu Corona-Hilfen – Abschlagszahlungen starten heute wieder

Zu den Verdachtsfällen bei den Corona-Hilfen erklärt eine BMWi-Sprecherin:

  1. Die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfsprogramme werden heute wieder aufgenommen. Diese mussten zuvor aufgrund von Betrugsfällen kurzfristig angehalten werden. Die regulären Auszahlungen waren zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Somit ist sichergestellt, dass alle Auszahlungen ab heute wieder vollumfänglich erfolgen.
  2. Die kurzzeitige Unterbrechung der Abschlagszahlungen war rechtlich geboten und notwendig, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, aber auch dem BSI und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wiederholung derartiger Betrugsversuche künftig zu verhindern.
  3. Mit Stand heute Morgen wurden seit November 2020 bereits rund 9,6 Mrd. Euro an Hilfen an die Betroffenen überwiesen. Bei der November- und Dezemberhilfe sind damit bereits 96 Prozent der Abschlagszahlungen auf den Konten der Empfänger. Die weitere Auszahlung der November- und Dezemberhilfe wird nun von den Ländern vorgenommen. Das reguläre Auszahlungsverfahren liegt seit 12.01.2021 bei der Novemberhilfe und seit 01.02.2021 bei der Dezemberhilfe bei den Ländern. Bei der Neustarthilfe wurden mit Stand heute Morgen 88.913 Anträge gestellt mit einem Volumen von 528 Millionen Euro. 493 Millionen Euro und damit knapp 94 Prozent der beantragten Summe sind auch hier bereits ausgezahlt.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 12.03.2021

BMWi setzt Abschlagszahlungen für Coronahilfen vorübergehend aus

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden die Abschlagszahlungen für die Coronahilfen aktuell aufgrund eines größeren Betrugsverdachts kurzfristig ausgesetzt. Betroffen seien sowohl Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfen als auch bei der November- und Dezemberhilfe. Nach einer Überprüfung sollen die Zahlungen in Kürze wieder aufgenommen werden.

Die Strafermittlungsbehörden seien nach der Entdeckung der Unregelmäßigkeiten bereits mit der Aufklärung befasst, so eine aktuelle BMWi-Kurzmitteilung. Unabhängig davon steht das bundesweite Antragsportal für die einzelnen Hilfsprogramme unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de auch weiterhin zur Verfügung.

Quelle: DStV, Mitteilung vom 09.03.2021