OLG Celle, Pressemitteilung vom 11.04.2025
Was tun, wenn nach dem Tod eines Angehörigen ein Testament vermutet, aber nicht gefunden wird? Dieser Frage musste sich kürzlich das Oberlandesgericht Celle widmen – in einem Fall, der typische Unsicherheiten rund um das Thema Erben und Vorsorge aufzeigt.
⚖️ Der Fall: Testament behauptet, aber nicht auffindbar
Nach dem Tod eines Mannes kam es zum Streit zwischen seiner Witwe und seinem Sohn. Die Witwe war überzeugt, dass der Verstorbene ein Testament verfasst hatte, in dem sie begünstigt worden sei. Doch trotz intensiver Suche konnte dieses angebliche Testament nicht aufgefunden werden – weder im Haushalt noch in einem Bankschließfach, das sogar eigens gesucht wurde.
In erster Instanz hatte das Landgericht Hildesheim zehn Zeugen vernommen, die jedoch keine eindeutigen Beweise für Inhalt oder Existenz des Testaments liefern konnten. Vor dem OLG Celle zog die Witwe ihre Klage schließlich zurück und erkannte den Sohn als gesetzlichen Miterben an.
🧾 Rechtlicher Hintergrund: Wer sich auf ein Testament beruft, muss es beweisen
Das OLG Celle nutzte den Fall, um einen wichtigen Grundsatz zu betonen:
Wer sich auf ein Testament beruft, trägt die Beweislast für dessen Existenz und Inhalt.
Ein Testament kann grundsätzlich formfrei widerrufen oder vernichtet werden – und das Risiko, dass es unauffindbar bleibt oder nie errichtet wurde, liegt bei der Person, die daraus Rechte herleiten will.
🛡️ Besser vorsorgen: Testamente sicher hinterlegen
Um solche Situationen zu vermeiden, empfiehlt sich eine Testamentserrichtung beim Notar oder die amtliche Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. In beiden Fällen erfolgt eine Eintragung im Zentralen Testamentsregister. Im Todesfall wird das Standesamt automatisch informiert und leitet die Daten weiter – das Testament gelangt ohne Zutun der Angehörigen an das Nachlassgericht.
Vorteile der Hinterlegung:
- Sicherer Zugriff im Erbfall
- Vermeidung von Streitigkeiten
- Automatische Eröffnung durch das Amtsgericht
- Geringe Kosten: z. B. 93 € für die amtliche Hinterlegung
💡 Fazit: Streit vermeiden – Testament sichern
Dieser Fall zeigt: Ein nicht auffindbares Testament ist oft wertlos. Wer rechtssicher vorsorgen will, sollte auf eine gerichtlich oder notariell hinterlegte Verfügung setzen. Das schützt nicht nur den eigenen letzten Willen, sondern auch die Angehörigen vor langwierigen und belastenden Auseinandersetzungen.
🔍 Tipp für Ihre Mandanten:
Ich empfehle bei Erbberatungen standardmäßig Informationen zur Testamentshinterlegung und dem Zentralen Testamentsregister – gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien kann dies spätere Konflikte entscheidend verhindern.