Verjährungsfrist 31.12.2024 – So retten Sie Ihr Forderung rechtzeitig vor Jahresende

Am 31. Dezember um 24:00 Uhr verjähren alle Forderungen/ Rechnungen, die drei Jahre alt sind, unwiderruflich. Das bedeutet, dass Forderungen aus dem Jahr 2021 am Ende dieses Jahres verfallen, sofern Sie nicht rechtzeitig handeln. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre offenen Forderungen noch vor dem Jahresende sichern können.

Die gesetzliche Verjährungsfrist: Was Sie wissen müssen

Damit Sie genau wissen, welche Forderungen von der Verjährung bedroht sind, müssen Sie die gesetzlich geregelten Verjährungsfristen kennen. Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt:

  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
  • Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist – in den meisten Fällen also in dem Jahr, in dem Sie die Rechnung ausgestellt haben.

Das bedeutet: Am 31.12.2024 verjähren alle Rechnungen, die Sie im Laufe des Jahres 2021 an Ihre Kunden verschickt haben und die bisher noch nicht beglichen wurden.

So gehen Sie vor, um Ihr Geld zu retten

  1. Überprüfen Sie Ihre offenen Forderungen:
    Wenn Sie kein automatisiertes System zur ständigen Überwachung Ihrer offenen Forderungen nutzen, sollten Sie jetzt Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2021 durchsehen. Stellen Sie sicher, dass zu jeder Rechnung ein entsprechender Zahlungseingang vorhanden ist.
  2. Kontaktieren Sie den Kunden:
    Sollten Sie noch offene Forderungen entdecken, kontaktieren Sie den Schuldner schnellstmöglich. Geben Sie dem Kunden die Gelegenheit, seine Schuld zu begleichen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
  3. Senden Sie eine Mahnung:
    • Erstellen Sie eine schriftliche Mahnung (Zahlungserinnerung) und versenden Sie diese an den Kunden.
    • Setzen Sie eine kurze Zahlungsfrist, z. B. sieben Tage, um den Kunden zur schnellen Zahlung zu bewegen.
    • Formulieren Sie die Mahnung klar und deutlich. Weisen Sie darauf hin, dass weitere Schritte eingeleitet werden, wenn der Kunde nicht umgehend zahlt.
  4. Schützen Sie Ihre Forderung vor der Verjährung:
    Sollte der Kunde nach der Mahnung weiterhin nicht zahlen, müssen Sie Ihre Forderung rechtzeitig vor dem 31. Dezember vor der Verjährung bewahren. Am einfachsten gelingt dies, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen. So sichern Sie Ihre Ansprüche auch über den Stichtag hinaus.
    • Online-Mahnantrag: Sie können den Mahnbescheid schnell und einfach online beantragen. Füllen Sie den entsprechenden Antrag direkt am Bildschirm aus. Das für Sie zuständige Gericht sendet den Mahnbescheid dann an den Schuldner.

Wichtig: Konsequenzen bei Untätigkeit

Wenn Sie keinen rechtzeitigen Mahnbescheid beantragen, verjährt die Forderung unwiderruflich am 31.12.2024. Sobald die Verjährung eingetreten ist, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Ihr Geld. Ein Mahnbescheid hingegen unterbricht die Verjährung, und Ihre Forderung bleibt bestehen. So haben Sie auch nach dem Stichtag die Möglichkeit, Ihre Forderung durchzusetzen.

Fazit: Um Ihr Geld noch rechtzeitig zu retten, prüfen Sie jetzt Ihre offenen Rechnungen aus dem Jahr 2021, setzen Sie die nötigen Schritte in Gang und schützen Sie Ihre Ansprüche vor der Verjährung!