Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl I 2022 S. 1448).
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Quelle: BMF, Mitteilung vom 04.11.2022