Vermieter muss Versicherung in Anspruch nehmen

Vermieter muss Versicherung in Anspruch nehmen

Verursacht ein Mieter in der gemieteten Wohnung einen Schaden, kann er vom Vermieter dessen Beseitigung verlangen, wenn dieser durch eine Versicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter trägt.

Hintergrund
In der Wohnung der Mieter kam es zu einem Brand. Die 12-jährige Tochter hatte Öl auf dem Herd erhitzt und den Topf auf dem eingeschalteten Herd vergessen. Das Öl entzündete sich und verursachte ein Feuer.

Die Mieter verlangten vom Vermieter die Beseitigung des Schadens. Der Vermieter lehnte das jedoch ab. Seiner Meinung nach könne ein Mieter, der einen Mangel schuldhaft verursacht, keine Mangelbeseitigung verlangen. Auch weigerte sich der Vermieter, seine Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies führe dazu, dass die Versicherungskosten für den Gesamtbestand ihrer Mietwohnungen steigen. Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden als Betriebskosten anteilig auf die Mieter umgelegt.

Entscheidung
Der Bundesgerichtshof gab den Mietern Recht und verurteilte den Vermieter, den Brandschaden zu beseitigen. Denn zahlt ein Mieter die Versicherungsprämien, darf er erwarten, als Gegenleistung einen Nutzen von der Versicherung zu haben, wenn es zu einem Schaden kommt. Deshalb kann der Mieter vom Vermieter die Beseitigung der Brandschäden verlangen.

Darüber hinaus ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Denn da der Mieter die Kosten getragen hat, kann er auch erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen.