Verpasste Chancen: Was das Wachstumschancengesetz nicht bringt

Inmitten der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheit sollte das Wachstumschancengesetz der deutschen Wirtschaft mit Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro einen dringend benötigten Schub geben. Während einige Neuerungen bereits in Kraft getreten sind, beleuchtet dieser Blogbeitrag die Punkte, die letztendlich doch nicht realisiert wurden.

Klimaschutzprämie gestrichen

Eines der zentralen Versprechen des Gesetzes, die Klimaschutzprämie für Investitionen in Energieeinsparungen und Klimaschutz, wurde leider aus dem Gesetz gestrichen. Diese Prämie galt als Kernstück des Pakets und ihre Streichung stellt einen Rückschlag für die Umwelt- und Klimapolitik dar.

Keine Erhöhung der GWG-Grenze

Geplant war die Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) auf 1.000 Euro sowie die Erhöhung der GWG-Poolabschreibung auf 5.000 Euro. Diese Erleichterungen für Unternehmen finden jedoch nicht statt. Die bestehenden Grenzen von 800 Euro und 1.000 Euro bleiben ebenso bestehen wie die Laufzeit der Poolabschreibung von fünf Jahren.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen unverändert

Der erwartete Anstieg des Höchstbetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro bleibt aus. Unternehmen müssen ihre Budgets weiterhin nach den geltenden Regelungen planen.

Verpflegungspauschale bleibt gleich

Auch bei der Verpflegungspauschale gibt es keine Veränderung. Die Pauschbeträge für die steuerfreie Berücksichtigung von Verpflegungskosten während der Dienstreise bleiben bei 14 Euro für An- und Abreisetage sowie Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit und 28 Euro für 24-stündige Abwesenheit.

Keine Steuerfreiheit für kleine Vermietungseinkünfte

Die Idee, Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 Euro im Jahr steuerfrei zu stellen, wurde ebenfalls nicht umgesetzt.

Keine erhöhte Förderung für energetische Sanierung

Die geplante Erhöhung der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen, die eine Steuerermäßigung von bis zu 10% der Kosten vorsah, bleibt aus. Die bisherigen Sätze von 7% und 6% gelten weiterhin.

Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 bleibt aus

Die ursprünglich vorgesehene Besteuerung der sogenannten Dezemberhilfe 2022, die zur Unterstützung während der Energiekrise eingeführt wurde, wird nicht weiterverfolgt. Die Regelung hätte zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen können, wird aber aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht umgesetzt.

Fazit: Ein Gesetz mit Lücken

Das Wachstumschancengesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik sowie bei der steuerlichen Entlastung kleinerer Investitionen. Unternehmen müssen weiterhin mit den bestehenden Regelungen umgehen. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Gesetzesvorhaben diese Lücken schließen und die deutsche Wirtschaft nachhaltig stärken werden.