Versicherungsteuerrecht wird geändert

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am 28.10.2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Entwurf zu, in den sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. AfD-, FDP- und Linksfraktion lehnten die Vorlage ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Entwurf wird vor allem auf verschiedene Urteile von Gerichten reagiert, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. In bestimmten Fällen kann bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, zum Beispiel bei von Vereinen für Spitzensportler abgeschlossene Versicherungen, Versicherungsteuerpflicht eintreten.

In der Aussprache wies die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, es sei jetzt klargestellt, dass Altverträge nicht von der Neuregelung betroffen seien und auch Risikoablösungsversicherungen, die Kommunen angesichts von hohen Beihilfekosten ihrer Beamten abschließen, von der Versicherungsteuer befreit bleiben würden. Mit einem Anwendungsschreiben habe das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für notwendige Klarstellungen gesorgt. Auch die SPD hob hervor, dass mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen die in der öffentlichen Anhörung geäußerten Kritikpunkte ausgeräumt worden seien.

Die AfD-Fraktion sprach von „Wunschdenken“ in der CDU/CSU und Koalition. Es sei zu erwarten, dass die Gerichte manche Fragen anders beurteilen würden als das BMF-Schreiben. Vor allem bei den zahlreichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge könne es zu Problemen wegen der Versicherungsteuer kommen.

Die FDP-Fraktion fragte nach dem Sinn des Gesetzes, das in der Branche nur Rechtsunsicherheit schaffe und zu massiven Kosten bei den Versicherungen führe. Der von der Regierung angegebene Erfüllungsaufwand von 150.000 Euro sei ein „schlechter Scherz“.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete das Gesetz als nicht falsch, aber auch als nicht gelungen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam grundsätzliche Unterstützung, aber auch Kritik: Das Gesetz führe nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.10.2020